2011 Beschwerde an den Schweizer Presserat gegen die Zeitung „Blick“ bzw. die Ringier AG 25. Mai 2011 Beschwerde gegen die Zeitung „Blick“ bzw. die Ringier AG wegen der Artikel in der Ausgabe der Zeitung „Blick“ vom 16.04.2011 mit der Überschrift „Alarm im Thurgau Bei Sekten-Gottesdienst 6 Kinder mit Masern angesteckt“; und in der Ausgabe der Zeitung „Blick“ vom 17.04.2011 unter der Rubrik „Blick aktuell“ mit dem Titel „Zehn Masern-Opfer – drei neue Fälle im Sekten-Kanton Die unheimliche Sekten-Messe“ Sehr geehrte Damen und Herren, die im Betreff angegebenen Berichte der Zeitung „Blick“ verstoßen in Bezug auf mehrere Punkte gegen Ziffern 1, 3, 5, 7 und 8 der „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ in der revidierten Fassung vom 05.06.2008. Sie genügen dem in der Präambel festgehaltenen Prinzip der Fairness bei der Berichterstattung in keinster Weise. Da die Zeitung „Blick“ bzw. die Ringier AG meiner Aufforderung zur Entfernung der Artikel von der Homepage der Zeitung, zur Distanzierung von den Artikeln und zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung nicht nachgekommen ist, lege ich hiermit wegen folgender Verstöße Beschwerde zum Schweizer Presserat ein: Verstoß gegen Ziffer 8 der „Erklärung“: Sowohl in dem Bericht vom 16.04.2011, als auch im Bericht vom 17.04.2011 werde ich als „Sekten-Guru Ivo Sasek“ bezeichnet, im Artikel vom 17.04.2011 sogar mehrfach und unter Beifügung eines mich zeigenden Lichtbildes. Da es sich bei der Veranstaltung vom 26.03.2011 in der Rüegerholz-Halle in Frauenfeld um eine religiöse Veranstaltung handelte – was auch letztlich den Berichten in der Zeitung „Blick“ zu entnehmen ist – ist die mich betreffende persönlichkeitsverletzende Bezeichnung „Sekten-Guru Ivo Sasek“ bzw. „Guru“ eine diskriminierende Anspielung, die die Religion zum Gegenstand hat, im Sinne der Ziffer 8 der „Erklärung“. Zudem hat die Zeitung „Blick“ im Bericht vom 17.04.2011 noch nachgelegt mit dem völlig überspitzten Titel „Die unheimliche Sekten-Messe“; in Verbindung mit dem direkt unter dieser Überschrift zu findenden Lichtbild von mir wird bei einem unvoreingenommenen Leser unwillkürlich der Eindruck erweckt, ich sei „unheimlich“. Noch dazu in Verbindung mit den diskriminierenden Äußerungen „Sekten-Guru“ wird dadurch bei weitem die Grenze des Hinnehmbaren und der journalistischen Fairness nach Ziffer 8 der „Erklärung“ überschritten. Das vor allem auch vor dem Hintergrund, dass ich in keinster Weise einen Einfluss darauf habe oder hatte, ob eine erkrankte Person an dieser Veranstaltung teilnimmt und dadurch möglicherweise andere Personen ansteckt. Wenn dieser Umstand gegen die Abhaltung einer religiösen Veranstaltung spricht, müssten sämtliche Veranstaltungen, bei denen es zu Menschenansammlungen kommt, und eventuell die ein oder andere Erkrankung (Grippe, Masern, Windpocken, etc.) übertragen wird, in gleicher Weise öffentlich angeprangert werden. Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit entlarvt sich diese Art der Berichterstattung unmissverständlich als diskriminierende im Sinne der Ziffer 8 der „Erklärung“, die hier die Religion zum Gegenstand hat. Ich habe die Zeitung „Blick“ mit zwei anwaltlichen Schreiben vom 20.04.2011 und vom 05.05.2011 jeweils zur sofortigen Herausnahme dieser Berichte von der Homepage der Zeitung „Blick“ auffordern lassen, jedoch vergeblich. Diese beiden Anwaltsschreiben füge ich in der Anlage zur Information bei, genauso wie die beiden Zeitungsberichte in Kopie. Ich stelle daher den Antrag, festzustellen, dass die genannten Begriffe in den Zeitungsausgaben vom 16. und 17.04.2011 und der überspitzte Titel in der Ausgabe vom 17.04.2011 gegen Ziffer 8 der „Erklärung“ verstoßen. Verstöße gegen Ziffern 1, 3 und 5 der „Erklärung“: Die genannten Berichte der Zeitung „Blick“ vom 16. und 17.04.2011 enthalten auch unhaltbare Tatsachenangaben und Unterstellungen; diesbezüglich ist die Zeitung „Blick“ meinem Verlangen nach Gegendarstellung nicht nachgekommen. So wird beispielsweise durch folgende unzutreffende Formulierungen im Artikel vom 17.04.2011 der Eindruck erweckt, dass der Schweiz aufgrund der religiösen Veranstaltung vom 26.03.2011 in Frauenfeld eine Masern-Epidemie drohe. So heißt es dort beispielsweise: „Zehn Masern Masern-Opfer – drei neue Fälle im Sekten-Kanton“; „Seit einer Sekten-Messe in Frauenfeld häufen sich Masern-Fälle. Es droht eine Ausdehnung auf die ganze Schweiz“; „Der Masern-Alarm aus dem Kanton Thurgau weitet sich aus. Appenzell Innerrhoden meldet ein erkranktes Kind, Appenzell Außerrhoden, Heimat-Kanton der OCG-Sekte … sogar drei.“; „Insgesamt nahmen an dem Sekten-Anlass in Frauenfeld 1.200 Gläubige aus der ganzen Schweiz teil. „Ich schließe nicht aus, dass es schweizweit noch mehr Masern-Patienten gibt, die sich hier angesteckt haben“ sagt der Thurgauer Kantonsarzt Mathias Wenger zu SonntagsBlick“ Hierbei unterschlägt die Zeitung „Blick“ bewusst, dass schweizweit beispielsweise im Zeitraum vom 01.01.2009 bis 27.04.2009 816 registrierte neue Masern-Erkrankungen aufgetreten waren, und alleine im Monat März 2008 572 Personen in der Schweiz an Masern erkrankt waren (wie dem Bericht in der Zeitung „Blick“ vom 27.04.2009 entnommen werden kann, zu finden auf der Homepage der Zeitung „Blick“). In dem hier maßgeblichen Bericht vom 17.04.2011 wird nun der unzutreffende Eindruck erweckt, als ob das Auftreten von Masern-Erkrankungen in der Schweiz etwas Außergewöhnliches sei, was jedoch ohne weiteres widerlegbar ist. Im Übrigen müssen nur die eben angeführten Erkrankungszahlen mit denjenigen verglichen werden, die im beanstandeten Bericht der Zeitung „Blick“ genannt werden, um die Darstellung einer Masern-Epidemie aufgrund der Veranstaltung als unhaltbar und bewusst irreführend zu erkennen. Weiter wird im Artikel vom 17.04.2011 schlicht nicht belegbar unterstellt, dass eine Familie aus dem Kanton Thurgau, die an der Veranstaltung teilnahm, sich durch einen erkrankten deutschen Teilnehmer angesteckt habe. Es heißt dort auszugsweise: „An einer Messe der Organischen Christus-Generation … Ende März in Frauenfeld steckte ein Anhänger aus dem deutschen Waldshut den 20-jährigen S. aus Müllheim TG mit dem Masern-Virus an. Dieser übertrug die Krankheit auf fünf seiner neun Geschwister …“ Diese Unterstellung kann aber durch nichts belegt werden und ist vor allem vor folgendem Hintergrund nicht haltbar: Bekanntermaßen trat seit Ende 2010 in der ostfranzösischen Region „Rhône-Alpes“ eine Masern-Epidemie auf, in deren Verlauf mehr als 2.000 Personen in Ostfrankreich an Masern erkrankten. Desgleichen steht fest, dass diese Masern-Epidemie seitdem auf die gesamte Schweiz übergegriffen hat, und alleine im angrenzenden Schweizer Kanton Genf seit Anfang Januar 2011 29 Fälle der Masern-Erkrankung registriert worden waren. Gemäß einer Verlautbarung des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit (BAG) besteht diesbezüglich unzweifelhaft ein direkter Zusammenhang zwischen dem Ausbruch der Masern-Erkrankungen in der Schweiz und dem Ausbruch der Masern-Epidemie in Ostfrankreich. Diese Tatsachen und Umstände sind der Redaktion der Zeitung „Blick“ selbstverständlich bekannt gewesen. Dennoch wird zum Zwecke der Erstellung diffamierender Berichte diese Faktenlage unterdrückt und der nicht haltbare Eindruck erweckt, die religiöse Veranstaltung vom 26.3.2011 in Frauenfeld habe zum Auftreten vermehrter Masern-Erkrankungen in der Schweiz geführt. Ebenfalls unzutreffend wird im Bericht vom 17.4.2011 ausgeführt, dass alle OCG-Anhänger Impfgegner seien und nicht oder kaum gegen Masern geimpft seien. Und es wird dort unzutreffend behauptet, dass die Anhänger der OCG von mir angehalten wären, sich nicht impfen zu lassen. Zu all dem heißt es im Bericht: „ Sektenguru Ivo Sasek ist überzeugter Impfgegner-seine Anhänger auch“ „Das ist umso wahrscheinlicher, als die Sektenanhänger kaum gegen Masern geimpft sind. Sektenexperte Georg Otto Schmid: „Ivo Sasek ist ein Impfgegner. Folglich werden seine OCG-Anhänger auch gegen Impfungen sein.“ Wer nicht einer Meinung sei mit dem Oberhaupt, fliege aus der Gemeinschaft oder trete gar nicht ein. „Diese Hierarchie macht die OCG zur Sekte.““ „ „Die OCG-Anhänger von Ivo Sasek sind alle gegen Impfungen““ Was die Situation der Masern-Erkrankungen in der Schweiz angeht, und die Verbreitungswege dieser Erkrankung hatte die Redaktion der Zeitung „Blick“ demnach ihren eigenen, vorangegangenen Artikeln zuwider berichtet. Es wurde wider besseres Wissen in den beanstandeten Artikeln die Information zurückgehalten, dass zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Berichte zweifellos eine Masern-Welle über Ostfrankreich auf das Gebiet der Schweiz vorgedrungen war. Damit hat die Zeitung „Blick“ der Wahrheit zuwider berichtet und wichtige, entlastende und in jeder Hinsicht naheliegende Informationen zurückgehalten, und dadurch den Informationsgehalt der Berichte inakzeptabel entstellt. Und was den Bericht über angebliche Vorgaben meinerseits für OCG-Anhänger in Bezug auf die Unterlassung von Impfungen betrifft, so verkennt die Zeitung „Blick“, dass es solche Vorgaben nicht gibt. Ich habe vielmehr nur auf den von mir als Meinungs-Plattform angebotenen Veranstaltungen der Anti-Zensur-Koalition (AZK) versierten Fachleuten, die gleichzeitig Impfgegner sind, die Möglichkeit gegeben, Vorträge zu halten. Dabei habe ich aber jeweils einleitend darauf hingewiesen, dass jeder der Anwesenden jeden einzelnen der Beiträge selbst inhaltlich prüfen müsse. Die oben gelisteten Unterstellungen sind nicht haltbar. Mittels der AZK, zu der übrigens jedermann Zutritt hat und nicht nur die Anhänger der OCG, wird demnach nur die Informationsfreiheit für die Bürger gewährleistet; das entspricht dem in Ziffer 2 der „Erklärung“ formulierten Ziel. Es ist umso unverständlicher für mich, weshalb die Zeitung „Blick“ offenbar versucht, wegen einiger weniger Masernfälle diese Informationsfreiheit auszuhebeln. Wie in den vorstehenden Punkten a. bis c. dargelegt, hat die Zeitung „Blick“ deshalb auch gegen Ziffern 1 und 3 der „Erklärung“ verstoßen. Nachdem die Zeitung darüber hinaus die Veröffentlichung der beigefügten Gegendarstellung verweigerte, liegt zudem ein Verstoß gegen Ziffer 5 der „Erklärung“ vor. Ich beantrage deshalb auch, auf Verstoß gegen diese Ziffern der „Erklärung“ zu erkennen. 3. Verstoß gegen Ziffer 7 der „Erklärung“: Außerdem prangt unterhalb der Überschrift im Bericht vom 17.4.2011 ein großes Lichtbild der Familie aus dem Kanton Thurgau, in der die Masernfälle aufgetreten sind, wobei die Gesichter der Familienmitglieder nur ansatzweise unkenntlich gemacht wurden, und die Familie hier ohne weiteres identifizierbar erscheint. Ich sehe darin einen Verstoß gegen Ziffer 7 der „Erklärung“, weil gegen den Willen dieser Familie durch die Veröffentlichung des Lichtbildes in massiver Weise in deren Privatsphäre eingegriffen wurde, ohne dass ein öffentliches Interesse an der Identifizierung dieser Familie besteht oder bestehen kann. Diese Familie hat sich nichts zu Schulden kommen lassen; es sind schlicht einige der Kinder an der Kinderkrankheit „Masern“ erkrankt. Es möge daher auch ein Verstoß gegen Ziffer 7 der „Erklärung“ festgestellt werden. Vielen Dank für Ihre Mühe. Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ivo Sasek Anlagen: Zeitungsartikel vom 16. und 17. April 2011 Schreiben von Dr. Immo Funk vom 20. April und 5. Mai 201