Gegendarstellungforderung an BR-Faktenfuchs

29. Januar 2019



Sehr geehrter Herr Vichtl,

Sehr geehrte Damen und Herren,


mit Ihrem Schreiben vom 09.01.2019 haben Sie angekündigt, dass Sie den Text in Ihrem Artikel („Faktenfuchs: Kommt mit 5G die Totalüberwachung?“) entsprechend ergänzen. Auf Ihrer Website haben Sie hierzu nur einen Klammerzusatz eingefügt; der Satz lautet nun auszugsweise:


Der ... wurde deshalb zunächst wegen Rassendiskriminierung verurteilt. (Nachtrag: Ivo Sasek ist mittlerweile vom Vorwurf der Rassendiskriminierung rechtskräftig freigesprochen worden).“


Diese Aussage ist immer noch nachweislich falsch.

Richtig ist, dass ich zu keinem Zeitpunkt wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden bin. Es war ein Strafbefehl wegen Rassendiskriminierung gegen mich erlassen worden; diesen hatte die Staatsanwaltschaft verfügt (und nicht wie in Deutschland ein Strafgericht).

Gegen den Strafbefehl hatte ich mich zur Wehr gesetzt, woraufhin am 21.08.2018 die Verhandlung vor dem Regionalgericht Plessur erfolgte und ich rechtskräftig freigesprochen wurde. Dabei handelte es sich um die erste gerichtliche Entscheidung in der Sache überhaupt. Davor gab es kein Urteil!

Die Aussage in dem Artikel des BR ist deshalb nicht haltbar. An der Aufrechterhaltung einer nachweislich unzutreffenden Behauptung, die mein Persönlichkeitsrecht verletzt, gibt es kein berechtigtes Interesse. Nach den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung steht mir nun ein Anspruch auf Richtigstellung zu.

Ich komme deswegen nochmals auf den, mit meinem Schreiben vom 30.12.2018 geltend gemachten echten Gegendarstellungsanspruch zurück und fordere BR24 auf, unverzüglich folgende Passage auf derselben Seite in derselben Größe im Rahmen einer Gegendarstellung zu veröffentlichen:


Falsch ist: „Ivo Sasek (…) wurde (…) wegen Rassendiskriminierung verurteilt.“

Richtig ist: Am 21.08.2018 wurde ich vom Regionalgericht Plessur (Graubünden, Schweiz) vom Vorwurf der Rassendiskriminierung rechtskräftig freigesprochen. Ich war auch zuvor zu keinem Zeitpunkt wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Am 12.09.2018 habe ich den BR schriftlich über den Gerichtsentscheid benachrichtigt mit der Bitte, den Freispruch zu veröffentlichen. Der BR wusste also längst um meinen Freispruch vom August 2018.“


Die entsprechenden Unterlagen und Nachweise haben Sie bereits mit meinem Schreiben vom 30.12.2018 erhalten, hierauf beziehe ich mich.

Die Gegendarstellung hat nun innerhalb einer Frist bis spätestens in 14 Tagen zu erfolgen.



Mit freundlichen Grüßen


Ivo Sasek