Der verschwiegene Freispruch

Samstag, 29.09.2018

Nachdem Ivo Sasek angeklagt wurde, bei einer vorgeblichen Holocaustleugnung nicht eingeschritten zu sein, wurde er von den Medien – ohne richterlichen Schuldspruch – bereits im Vorfeld für schuldig erklärt. Dagegen wurde der Freispruch vom 21. August 2018 durch ein Schweizer Gericht jedoch mehrheitlich von den Medien verschwiegen. Erleben Sie mit, wie die Medien die Aufforderung zur Richtigstellung ihrer Falschmeldungen und Verleumdungen und auch das neu geschaffene DSGVO-Gesetz missachten.

Schon über einen Monat ist es her, als Kla.TV seine Zuschauer zu einer ganz speziellen Beobachtungsreise einlud. Sie erinnern sich? Wir versprachen Ihnen auf unserer gemeinsamen Reise einen direkten Einblick in die wundersamen Methoden sogenannter Qualitätsmedien. Und heute, nach über einem Monat, wird es wieder einmal Zeit für einen kleinen Zwischenstopp, eine Zwischenbilanz. Was bisher geschah:

„Am 24. November 2012 ließ Kla.TV- und AZK-Gründer Ivo Sasek die ehemalige Strafverteidigerin Sylvia Stolz an der 8. AZK sprechen. Inhalt ihres Referats war ihr persönlicher Erfahrungsbericht, in dem sie schilderte, wie sie einen Mandanten wegen Bestreitung des Holocausts verteidigen sollte, ihr aber vom Gericht spontan ein Sprechverbot, dann ein Beweisverbot und schließlich ein absolutes Verteidigungsverbot auferlegt wurde. Weil Sylvia Stolz ohne Rücksicht auf eigene Verluste an ihrer Berufspflicht festhielt, widersetzte sie sich der richterlichen Verfügung und wurde, noch plädierend, von Sicherheitskräften aus dem Gerichtssaal getragen. Dann verzeigt und für diese Tat dreieinhalb Jahre hinter Gitter gebracht. Nach Verbüßung ihrer dreieinhalbjährigen Strafe schilderte Sylvia Stolz ihre Erfahrungen bei der 8. AZK und wurde deshalb gleich abermals verklagt und zu weiteren 18 Monaten Gefängnis verurteilt, wogegen sie seit nun aber fast 6 Jahren wiederholt Berufung eingelegt hat. Aber auch Ivo Sasek wurde von den Schweizer Rechtsanwälten David Gibor und Daniel Kettiger mit Strafanzeigen überzogen, so dass die Staatsanwaltschaft Sasek am 21. August 2018 mit einem Strafbefehl vor Gericht zog – wegen Rassendiskriminierung und Mithilfe zur Holocaustleugnung. Ivo Sasek verteidigte sich an besagtem 21. August 2018 ohne Anwalt selbst vor Gericht und erzielte einen Freispruch! Die öffentliche Gerichtsverhandlung fand in einem bis zum letzten Platz besetzten Gerichtssaal statt. Verschiedene Medienvertreter waren anwesend. Letztere erlebten den richterlichen Freispruch somit live mit. Ivo Sasek ist nun rechtskräftig von jedem Vorwurf der Rassendiskriminierung und Holocaustleugnung befreit. Diese Unschuldsbekräftigung bedeutet auf der anderen Seite, dass sowohl die Strafanzeigen seiner Ankläger Daniel Kettiger und David Gibor, als auch der daraus resultierende Strafbefehl durch die Staatsanwaltschaft nicht rechtens waren. So wurden alle erhobenen Bußen, Anwalts- und Gerichtskosten gegen Ivo Sasek auf die Staatsanwaltschaft, bzw. den Schweizer Staat abgewälzt. Während nun alle Androhungen gegen Ivo Sasek rechtmäßig fallen gelassen wurden, verbleibt dennoch – und dies ist die schlechte Nachricht – der böse Nachruf durch den widerrechtlichen Rufmord vorschneller Massenmedien. Denn sämtliche Medien hätten so lange an der Unschuldsvermutung festhalten müssen, bis dass ein Gericht ordnungsgemäß eine Schuld festgestellt hat. Doch dies hat genau am 21. August 2018 das 1. Mal überhaupt stattgefunden. Einmal mehr brachten es Massenmedien widerrechtlich fertig, Kla.TV-Gründer Ivo Sasek im gesamten deutschsprachigen Raum vorlaut und vor allem vorschnell als verurteilten Straftäter zu brandmarken: natürlich wie immer gewürzt mit diskriminierenden Schandtiteln wie etwa Sektenguru, Sektenchef oder zumindest Sektenprediger, der sich der Rassendiskriminierung schuldig gemacht habe: Weil Sasek´s Gegendarstellungen seit Jahrzehnten von allen Mainstream-Medien konsequent verweigert werden, nimmt Kla.TV seine Zuschauerschaft in den kommenden Tagen wieder einmal auf eine kleine Reise mit. Begleiten Sie uns auf dieser Reise und erleben Sie hautnah, wie unsere sogenannten Staats- und Qualitätsmedien ticken. Die Reise beginnt gleich jetzt, mit einer kleinen Rückschau auf das, was war, und mit welchen Worten Kla.TV- und AZK-Gründer Ivo Sasek nach vergeblichen Beweisanträgen an die Staatsanwaltschaft dann schließlich an seine drei Richter gelangt ist. Weiter geht später die Reise, wenn Sasek seinen Freispruch an die Verleumder-Medien heranträgt und sie wieder einmal zu einer rechtmäßigen Veröffentlichung aufruft. Wir wollen miteinander beobachten, wie sie im Einzelnen damit umgehen. Werden sie ihre Verleumdungskampagnen einsehen und bereuen? Werden sie ihre Irrtümer und Lügen berichtigen und irgendwie versuchen, den entstandenen Schaden wiedergutzumachen? Antworten dazu erwarten Sie in den kommenden Tagen – hier bei Kla.TV.“

Ja, liebe Zuschauer, und so sieht der aktuelle Stand aus: Nachdem Kla.TV-Gründer Ivo Sasek alle in diese Verleumdungs-Kampagne verstrickten Massenmedien schriftlich zur Berichtigung und öffentlichen Entschuldigung aufgefordert hatte, blieb es einfach nur still im gesamten Medien-Wald. Einzig ein SRF Lokalsender erwähnte den Freispruch, mit knappen Worten und freilich ohne jede Entschuldigung. Die Churer Lokalpresse musste einen Tag nach dem Freispruch von Sasek gezwungenermaßen darüber berichten, weil eine Journalistin der Südostschweiz beim Prozess anwesend war. Auch der im Gerichtssaal anwesende Hugo Stamm von Watson vermeldete Saseks Freispruch, konnte es aber nicht lassen, die gesamte Geschichte neu kritisch aufzuladen. Und das war’s dann auch schon. Sowohl die jüdischen Hauptankläger, als auch Tachles und die übrigen Mainstream-Medien aller Gattung hüllen sich in beharrliches Schweigen – trotz wiederholtem Aufruf. Die Deutsche Presseagentur, kurz dpa, setzte ganz im Gegenteil sogar noch 1ns obendrauf: Anstatt Saseks rechtzeitig eingereichte 9 Antworten zu verwenden, diese auch nur ansatzweise zu erwähnen oder gar über Saseks vermeldeten Freispruch zu berichten, zog es die dpa vor, im Verbund mit einer rückfällig gewordenen Reha-Aussteigerin der OCG breitflächig gegen Sasek ins Feld zu ziehen. Ihre sogenannte „Abigail-Story“ war schon zwei Wochen vor Saseks Gerichtsverhandlung breitgeschlagen. Möglicherweise um schon einmal gleichsam den Scheiterhaufen vorzuheizen, auf dem Sasek bei einem allfälligen Schuldspruch hätte verbrannt werden sollen? Und so sah die dpa-Alternative zur eingereichten Freispruchs-Nachricht von Sasek aus: Anstatt den Freispruch zu publizieren, wurde Sasek zuerst von 27 Online-Medien und 4 Zeitungen mit ihrer inkriminierenden »Abigail-Story« überzogen. Etwa einen Monat später folgten dann 2 weitere Online-Medien und 21 Pressestellen mit dieser Schmiererei. Und dies, obgleich Sasek rechtzeitig über 150 Gegenzeugen zur Abigail-Story gestellt hatte. Diese alle wurden bewusst ignoriert. Anstatt all’ die vielen beschwichtigenden Wahrheiten rund um Sasek zu berichten, rissen sich über 50 Medienstellen um die verleumderische dpa-Story der ominösen Abigail.

Um genau diese wundersamen Methoden unserer Nachrichtenagenturen und sogenannten „Qualitätsmedien“ ans Licht zu bringen, geht es in dieser kleinen Beobachtungs-Reise, liebe Kla.TV-Zuschauer. Und so geht die Reise weiter: Kla.TV-Gründer Ivo Sasek hat inzwischen schriftliche Beschwerden bei den jeweils verantwortlichen Presserat-Stellen eingereicht. In diesen Schreiben geht deutlich hervor, dass ihre Zöglinge wieder einmal jede rechtmäßige Gegendarstellung verweigern, bzw. dass seit über einem Monat eine rechtswidrige und überdies pauschale Berichtigungsverweigerung benannter Hauptmedien stattfindet. Wollen wir also im Weiteren beobachten, ob diese immer wieder hochgepriesene Rechtsinstitution namens Presserat ihre ungehobelten Medien-Kinder diesmal bei den Ohren nimmt und uns Recht verschafft. Abschließend gehört zu unserer kleinen Beobachtungsreise ja auch noch die Frage: Wie greifen die neuen, ebenfalls hochgejubelten Gesetze zum Schutz unserer Persönlichkeitsrechte, kurz DSGVO? Antwort: Mittlerweile haben sämtliche von Sasek angeschriebenen Internet-Schmierer eine absolute DSGVO-Resistenz bewiesen – kurz gesagt haben diese neuen Datenschutzverordnungen also in keinem einzigen Fall gegriffen. Man müsste die steilen und dornigen Wege schier endloser und vor allem fruchtloser Gerichtsprozesse beschreiten. Tja, was soll man dazu sagen … Bitte anschnallen, denn die Reise geht weiter … Ein heilsamer Eingriff durch die hoch gelobten Presseräte wäre für uns ja auch mal ganz was Neues… :-)

Teile diesen Artikel

Das könnte Sie auch interessieren:

7 Dinge, die Sie über
Ivo Sasek wissen sollten

www.sasek.news