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Allgemeine Pressemitteilung: Freispruch für Ivo Sasek

19. September 2018

 


Allgemeine Pressemitteilung


 

Freispruch für Ivo Sasek

 

Am 21. August 2018 wurde Ivo Sasek vom Vorwurf der Rassendiskriminierung und Beihilfe zur Holocaustleugnung im Fall Sylvia Stolz freigesprochen. Sasek hat sich ohne Rechtsbeistand selber vor Gericht verteidigt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Jede in den letzten Jahren veröffentlichte Vor-Verurteilung von Sasek durch die Massenmedien zeigt sich somit als rechtswidrig. Die Unschuldsvermutung ist de jure so lange zu wahren, bis dass eben solch ein rechtskräftiges Urteil durch ein Gericht vorliegt. Infolge der Verletzung dieses Rechtsgrundsatzes durch viele Massenmedien bleibt so lange ein übler Nachruf an Sasek hängen, wie nicht alle gegen ihn Verhetzten auch über seine Rehabilitation durch den richterlichen Freispruch informiert worden sind. Sasek ruft daher die Massenmedien dazu auf, dieser ihrer Rehabilitations-Pflicht nachzukommen, künftig solch rechtswidrige Vor-Verurteilungs-Praktiken zu unterlassen und alles ihn belastende Material aus ihren Archiven zu löschen. Sasek erhielt bislang Freispruch von jeder gegen ihn verhängten Anklage. Noch nie aber wurden seine Freisprüche durch die ihn zuvor inkriminierenden Massenmedien veröffentlicht, obgleich alle Freisprüche als rechtskräftig gemeldet wurden. Kurzum: Sowohl alle gegen Sasek veröffentlichten Inkriminierungen als auch Diskriminierungen erwiesen sich stets als rechtswidrige Verleumdungen.